FIRMENGRÜNDUNG MONTENEGRO
Steuersatz
* für ein monatliches Bruttoeinkommen ab einer Höhe von mehr als 720 Euro einem Steuersatz von 15% (bislang 9%) unterliegt.
**Mindestlohn ca.300 € Monatlich
Außerdem:
*Verlustvortrag bis 5 Jahre
*Steuerbefreiung bis 3 Jahre
*Doppelbesteuerungsabkommen (auch mit Schweiz, Österreich)
*moderne Bankenstruktur
* Montenegro ist kein EU-Land und nicht Mitglied des AIA – Automatischen Informationsaustausch
* Aufenthaltsgenehmigung ist als Gesellschafter / Geschäftsführer einer Firma in Montenegro einfach zu erlangen
Unternehmensbesteuerung: Der Steuersatz beträgt einheitlich neun Prozent und ist somit einer der niedrigsten Steuersätze Europas. Steuerpflichtig sind ansässige beziehungsweise nichtansässige juristische Personen, die Tätigkeiten in Gewinnabsicht ausüben.
Gründung Fakten
In Montenegro ist die Gründung eines selbständigen Unternehmens mit 100%-iger ausländischer Beteiligung möglich.
Die häufigste Gesellschaftsform in Montenegro ist die d.o.o. (GmbH). Die d.o.o. kann durch eine oder mehrere (maximal 30) natürliche oder juristische Personen (auch ausländische) gegründet werden. Das Stammkapital beträgt mindestens einen Euro. Es kann bar oder durch Sacheinlagen eingebracht werden.