Sie haben die richtige Geschäftsidee, aber wissen nicht welche die richtige Rechtsform für Ihr Unternehmen ist?
Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist wohl eine der wichtigsten Entscheidungen, die bei der Gründung eines Unternehmens getroffen werden müssen. Sie sollten allerdings nicht auf professionelle Hilfe verzichten, da die falsche Wahl der Gesellschaftsform sich auch auf Ihr Privatvermögen und damit auf Ihr Privatleben auswirken kann.
Was sollte man bei der Auswahl der Rechtsform beachten?
- unternehmerische Unabhängigkeit
Die Rechtsform eines Unternehmens spielt auch für die Entscheidungsfreiheit des Unternehmers eine große Rolle. So können in einem Einzelunternehmen zwar sämtliche Entscheidungen selbst getroffen werden, es besteht also eine große unternehmerische Freiheit, jedoch müssen auch Haftungsrisiken alleine getragen werden. In einer großen Kapitalgesellschaft haben dagegen die Gesellschafter ein Mitspracherecht, jedoch ist die Haftung nicht auf eine Einzelperson beschränkt. Fachwissen oder Kapital können gute Gründe sein, das Unternehmen nicht alleine zu gründen. Bei der Wahl der individuell „richtigen“ Rechtsform müssen Vor- und Nachteile gut gegeneinander abgewägt werden. - Risiko/Haftung ( Kapitalgesellschaften und Personengesellschaften unterscheiden sich vor allem in Haftungsaspekten)
Rechtsform Haftung Einzelunternehmer Persönliche Haftung mit dem eigenem Privatvermögen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Die Gesellschafter haften grundsätzlich für die Schulden des Unternehmens mit Ihrem gesamten Vermögen inkl. mit dem eigenen Privatvermögen auch für den Partner Kommanditgesellschaft (KG) Der Komplementär einer KG haftet persönlich mit seinem Privatvermögen. UG(„Mini GmbH“) Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt GmbH Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt Ltd Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt GmbH& Co.KG Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft ist der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person, sondern eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Eines der Ziele dieser gesellschaftsrechtlichen Konstruktion ist es, Haftungsrisiken für die hinter der Gesellschaft stehenden Personen auszuschließen oder zu begrenzen. Ltd & Co.KG. Anders als bei einer typischen Kommanditgesellschaft ist der persönlich haftende Gesellschafter (Komplementär) keine natürliche Person, sondern meist eine britische Private Company Limited by Shares (Ltd.) Aktiengesellschaft (AG) Die AG haftet nur mit dem eigenen Gesellschaftsvermögen - Höhe des Gründungskapitals und Gründungskosten
Rechtsform Stammkapital Einzelunternehmer kein gesetzliches Mindestkapital Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) kein gesetzliches Mindestkapital Kommanditgesellschaft (KG) kein gesetzliches Mindestkapital UG(Mini GmbH) mindestens ein Euro. Neben dieser Stammeinlage besteht die gesetzliche Verpflichtung, mindestens 25% des Jahresgewinns als eigenkapitalbildende Rücklage zurückzuhalten bis die neue Mindensteinlage einer gewöhnlichen GmbH (25.000 Euro) erreicht hat GmbH Die Stammeinlage beträgt mindestens 25. 000 Euro und muss zu einem Viertel, mindestens aber in Höhe 12. 500 Euro einbezahlt werden. Ltd mindestens ein GBP. GmbH& Co.KG Die Stammeinlage beträgt mindestens 25. 000 Euro und muss zu einem Viertel, mindestens aber in Höhe 12. 500 Euro einbezahlt werden. Ltd & Co.KG. mindestens ein GBP. Aktiengesellschaft (AG) Mindestanlage 50.000 Euro - steuerliche Aspektesteuerliche Aspekte Über die Besteuerung eines Unternehmens lässt sich keine allgemeingültige Aussage treffen. Welche Steuerarten für Ihr Unternehmen in Betracht kommen, ist u. a. auch abhängig von der gewählten Rechtsform. Besprechen Sie steuerliche Aspekte deshalb mit einem erfahrenen Steuerberater, der Ihnen auch Möglichkeiten zum Steuersparen erläutern wird.
- vorgeschriebene BuchführungEine komplette Buchführung (Buchhaltung) mit Jahresabschluss ist für jedes Unternehmen vorgeschrieben. Dennoch gibt es hier auch unterschiede zwischen kleinen und großen Unternehmen. Besprechen Sie dies mit einem Steuerberater.
- Versicherungskosten (z.B. Betriebshaftpflicht-, Krankenversicherung)Welche Versicherungen brauchen Sie als Selbständiger wirklich und welche Versicherungen sind überhaupt sinnvoll?-Krankenversicherung-Unfallversicherung-Rentenversicherung-Arbeitslosenversicherung-Betriebliche Versicherungen wie z.B. Haftpflicht
Jede Existenzgründer und jeder Betrieb benötigt individuell verschiedene Versicherungen. Lassen Sie sich deshalb von einem Versicherungs- Fachmann beraten.
- Eintrag ins HandelsregisterUnternehmen, die einen kaufmännischen Geschäftsbetrieb erfordern, müssen im Handelsregister eingetragen werden. Die Eintragung geschieht auf Antrag beim zuständigen Amtsgericht und erfordert eine öffentliche Beglaubigung. Bei Nichteintragung kann ein Bußgeld drohen.
- Prüfpflicht ( Wirtschaftsprüfer)Die Prüfpflicht durch einen Wirtschaftsprüfer betrifft insbesondere den Jahresabschluss größerer und mittelgroßer Kapitalgesellschaften (z. B. AG oder GmbH). Die Prüfung ist zwar mit teilweise hohen Kosten verbunden, jedoch ist sie unverzichtbar, da sie auf gesetzlichen Vorschriften beruht.
- Publizitätspflicht Diese Pflicht gilt für alle Kapitalgesellschaften und Personenhandelsgesellschaften ohne eine natürliche Person als persönlich haftenden Gesellschafter, wie z. B. die GmbH & Co. KG.