KROATISCHE D.O.O. (GMBH) STAMMKAPITAL 10,00 KUNA Ab 1600,00 € +25% MwSt
BESTELLSCHEIN Kroatische d.o.o. (GmbH) Stammkapital 10,00 Kuna-Gründungskosten ab 1.600 € Die Errichtung von Kroatische Gesellschaft mit beschränkter Haftung d.o.o. Für eine Gründung von einen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (doo.) werden die folgenden Unterlagen benötigt: Gesellschaftsvertrag Legitimation des Geschäftsführers Liste der Gesellschafter mit Namen, Anschrift und Anteil der Stammeinlage Versicherung, dass Einlagen unbelastet geleistet wurden […]
KROATISCHE D.O.O. (GMBH) STAMMKAPITAL 20.000,00 KUNA Ab 2600,00 € +25% MwSt
BESTELLSCHEIN Kroatische d.o.o. (GmbH) Stammkapital 20.000,00 Kuna-Gründungskosten ab 2.600 € Die Errichtung von Kroatische Gesellschaf mit beschränkter Haftung d.o.o. Für eine Gründung von einen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (doof.) werden die folgenden Unterlagen benötigt: Gesellschaftsvertrag Legitimation des Geschäftsführers Liste der Gesellschafter mit Namen, Anschrift und Anteil der Stammeinlage Versicherung, dass Einlagen unbelastet geleistet wurden Versicherung, […]
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KROATIEN ALS EINE INVESTITIONSCHANCE FÜR AUSLÄNDISCHE INVESTOREN
ALLGEMEINE DATEN
Fläche: 56.594 km2Einwohnerzahl 4.4 MillionTerritoriale Organisation: 20 Landkreise und die Stadt ZagrebHauptstadt: ZagrebWährung: Kuna (HRK) – Kurs 1 EUR = 7.5 HRKKlima: kontinentales und mediterranes
STEUERBELASTUNG:
MwSt: 25%Körperschaftssteuer: 20%Dividendensteuer: 12%keine Steuer auf die Geschäftsanteilabtretung und keine Erbschaftssteuer bei gesetzlichen Erben erster OrdnungGrunderwerbsteuer: 5%Zins-Steuer für deutsche Staatsbürger ist 0 %, und Dividenden- und Gewinnanteilsteuer 5 – 15 %, abhängig davon, ob sie mehr oder weniger als 10% der Gesellschaftsanteile habenZins-Steuer für slowenische Staatsbürger ist 5 %, und Dividenden- und Gewinnanteilsteuer 5 %, unabhängig vom Anteilprozentsatz des Übernehmers am KapitalZins-Steuer für österreichische Staatsbürger ist 5 %, und Dividenden- und Gewinnanteilsteuer 0- 10%, abhängig davon, ob sie mehr oder weniger als 25 % der Gesellschaftsanteile besitzen
LAGE UND VERKEHRSINFRASTRUKTUR
Kroatien, mit dem Hafen Rijeka als seinem Import-Export Zentrum, ist ein mitteleuropäischer Staat, der mit seiner Form und entwickelten Verkehrsinfrastruktur eine optimale geopolitische Verbindung zwischen dem europäischen Westen, Osten, Norden und SÜden darstellt und Zutritt zu einem Markt mit mehr als 650 Millionen Verbrauchern bietet. Dank dieser Merkmale gehen durch Kroatien sogar fÜnf paneuropäische Korridore (Vb: Budapest-Varazdin-Zagreb-Rijeka, Vc: Budapest-Osijek-Sarajevo-Ploče, VII- der Donau, X: Salzburg-Villach-Ljubljana-Zagreb-Skopje-Thessaloniki, Xa: Graz-Maribor-Zagreb), die Europa mit mediterranen-, Donau- und pannonischen Ländern verbinden.
Kroatien hat hoch entwickelte Straßen-, Schiffs-, Bahn- und Flugverbindungen mit Europa und der Welt. Das Netz der neugebauten Autobahnen ermöglicht eine ausgezeichnete innerstaatliche Verbindung sowie eine Verbindung des Auslands mit allen größeren Städten der Region.
Wegen seiner Lage im Herzen SÜdeuropas und einer KÜste von 1.777 km Länge ist Kroatien ein außerordentlich wichtiges Gebiet fÜr den europäischen Transitverkehr. Der Engros- Import und Export ist Über sieben internationale Häfen entlang der kroatischen KÜste möglich, wovon der Hafen Rijeka der größte und wichtigste ist. 70% des gesamten Schiffsverkehrs entfällt auf den Hafen Rijeka, und voriges Jahr wurden hier 6 Millionen Tonnen Fracht umgeschlagen. Ein Grund dafür ist die Tatsache, dass Rijeka ein Straßenverkehrsknotenpunkt in Kroatien ist und per Bahn ist Rijeka durch die wichtige internationale Bahnlinie, die durch ganz Kroatien geht, mit Ljubljana, Budapest, Pecs, Beograd u.A. verbunden.
Außerdem ist der Flugverkehr ein wichtiges Verkehrsmittel für Reisende. In Kroatien gibt es 7 internationale Flughäfen (Rijeka, Pula, Zagreb, Osjek, Zadar, Split und Dubrovnik), durch die Kroatien mit allen wichtigen europäischen Destinationen in maximal 2 Stunden Flug verbunden ist. Außer den internationalen Flughäfen gibt es 2 nationale Flughäfen in Mali Lošinj und Brač, und die große Nähe von Venedig bietet eine zusätzliche Auswahl an Fluglinien.
Kroatien hat auch eines der am meisten entwickelten Gasleitungsnetze in Europa, einen hohen Grad der Digitalisierung auf dem gesamten Staatsgebiet sowie flächendeckende Internetversorgung.
INTEGRATION UND WIRTSCHAFTSSTABILITÄT
Als politischer Leader in der Region ist Kroatien ein vollberechtigtes Mitglied der NATO, und jetzt auch der 28. Mitgliedsstaat der EU. Die kroatische Gesetzgebung wurde mit den grundsätzlichen Postulaten der EU harmonisiert und ermöglicht so Geschäftstätigkeiten höchsten Standards und eröffnet die Möglichkeit, EU Fonds zu nützen. Kroatien hat auch Freihandelsabkommen mit der EU, CEFTA, EFTA und der Türkei abgeschlossen, was den Absatz von Waren und Dienstleistungen auf den Märkten von 39 Ländern ermöglicht und zwar zu privilegierten Zollsätzen.
In Kroatien sind ausländischen und inländischen Investoren die gleichen Rechte verbÜrgt, und wegen der Über 50 abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen ist nach Investitionsbeendigung eine einfache KapitalÜbertragung in das Domizilland möglich.
Erwähnenswert ist auch der feste Kurs des EURO zur Kuna, mit sehr geringen Schwankungen.
GESELLSCHAFTSGRÜNDUNG IN KROATIEN
Die EU-Staatsbürger (juristische und natürliche Personen) können in Kroatien ohne irgendeine Begrenzung Handelsgesellschaften, Niederlassungen und Vertretungen gründen.
GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (d.o.o.)
Eine häufige Rechtsform der Gesellschaft ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, die in Kroatien d.o.o. genannt wird. Die Gründung einer solchen Gesellschaft kann aus mehreren Gründen erfolgen.
Ein wichtiger Aspekt für die Gesellschaftsgründung ist auch die begrenzte Schadenshaftung. Deswegen ist es auch zweckmäßiger eine neue GmbH/ d.o.o. zu
gründen, anstatt eine Niederlassung der Gesellschaft mit Sitz im Ausland, weil dann
haftet nur diese kroatische GmbH bis zur Höhe ihres Vermögens, während bei einer
Niederlassung die ausländische Muttergesellschaft für alle Rechte und Pflichten dieser kroatischen Niederlassung haften würde. Dabei muss man darauf hinweisen, dass die Kosten einer Gesellschaftsgründung und Niederlassungsgründung annährend gleich sind.
Die Gründung und Eintragung der Gesellschaft mit beschränkter Haftung, erfolgt beim zuständigen Handelsgericht. Der niedrigste Betrag des Stammkapitals ist 20.000 Kuna (cca. 2.600,00 EUR) und kann in bar einbezahlt oder mit der Einlage von Sachen und Rechten beglichen werden. Die Gesellschaft kann das Stammkapital für die Geschäftsfinanzierung nutzen.
Die für die Gründung nötige Zeit beträgt zwischen 7 und 15 Arbeitstage, abhängig davon, ob der Gründungsgesellschafter eine natÜrliche oder juristische Person ist. Die für die Gründung nötigen Unterlagen sind der Personalausweis oder Reisepass für natürliche Personen bzw. der Handelsregisterauszug mit beglaubigter Übersetzung für juristische Personen. Auf jeden Fall müssen der Gründungsgesellschafter und GeschäftsfÜhrer eine persönliche Identifikationsnummer (OIB) in Kroatien haben.
Der Name der Firma muss kroatisch, lateinisch, altgriechisch oder in einer der EU-Amtssprachen sein und es darf ihn noch nicht im Handelsregister geben. Der Name bzw. die Firma darf keine anderen Fremdwörter beinhalten, außer wenn es dafÜr keine kroatische Übersetzung gibt oder es der Name des Gesellschaftsgründers/ der Muttergesellschaft ist.
Den Gesellschaftssitz kann man unter der Büroanschrift anmelden, aber auch unter einer anderen Anschrift, an der eine Vertrauensperson die Post für die Gesellschaft bekommen wird (zB. BuchhaltungsbÜro).
Bei der Gründung einer GmbH ist zu empfehlen, so viele Unternehmensgegenstände wie möglich anzumelden, um in Zukunft den Geschäftsgegenstand ändern zu können, da die Notar- und Gerichtskosten unabhängig von der Anzahl der angemeldeten Unternehmensgegenstände gleichgroß sind. Will der Gründungsgesellschafter erst nachträglich noch weitere Unternehmensgegenstände registrieren, sind die Kosten genauso groß wie wenn es sich um eine änderung des Gesellschaftsvertrags handeln würde.
Nach der Eintragung im Handelsregister, wird die nationale Klassifizierung der Unternehmensgegenstände und Eröffnung des Geschäftskontos durchgefÜhrt. Das Stammkapital wird auf das Geschäftskonto Übertragen und die Gesellschaft nimmt ihre Geschäfte auf.
Die Gründungsgesellschafter und Geschäftsführer müssen während der Gründung nicht anwesend sein, da das ganze Verfahren mit speziellen Vollmachten durchgeführt werden kann.
DIE EINFACHE GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG
Aufgrund der änderungen und Ergänzungen des Gesellschaftsgesetzes von 2012 ist es in Kroatien möglich, eine Kapitalgesellschaft mit höchstens drei Unternehmensgegenständen, drei Gesellschaftern und einem Geschäftsführer zu gründen, die einfache Gesellschaft mit beschränkter Haftung heißt, oder abgekürzt JDOO.
Das Stammkapital muss mindestens 10,00 Kuna betragen, und der Nominalbetrag des Geschäftsanteils mindestens 1,00 Kuna. Das Stammkapital und die Gesellschaftsanteile müssen auf ganze Kunabeträge lauten. Wenn die JDOO am Jahresende einen Gewinn erzielt, muss sie ¼ des Gewinns in die gesetzliche Rücklage zahlen und somit das Stammkapital erhöhen. Wenn das Stammkapital der Gesellschaft auf 20.000,00 Kuna anwächst, wird die einfache Gesellschaft mit beschränkter Haftung in eine gewöhnliche Gesellschaft mit beschränkter Haftung umgewandelt.
In der einfachen Gesellschaft mit beschränkter Haftung hat man für jeden Nominalbetrag von 1,00 Kuna des Geschäftsanteils das Recht auf eine Stimme, bis das Stammkapital der Gesellschaft mindestens auf 20.000,00 Kuna anwächst.
Die gesamten Notar- und Gerichtskosten fÜr die Gründung einer JDOO betragen ca. 100,00 Euro und die Gründung dauert ungefähr 3 bis 7 Tage.
Das Ziel dieser neuen Form der Kapitalgesellschaft ist es, natürliche Personen zu veranlassen, mit Mindestkosten und auf eigenes Risko sowie mit höchster Gründungsgeschwindigkeit und staatlicher Unterstützung Unternehmer zu werden.
FÜr ausländische Investoren bedeutet diese Möglichkeit eine hervorragende Gelegenheit, um mit minimalen Kosten und Risiken den neuen Markt kennenzulernen .
Gesellschaftssitz
Bei der Gesellschaftsregistrierung in Kroatien ist es wichtig, dass sie im wirklichen und nicht nur an einem formellen Firmensitz registriert wird, damit regelmäßige Kommunikation mit einem Investor möglich ist. Ein Grund dafÜr sind gesetzliche Bestimmungen, die eine Gesellschaftslöschung aus dem Gerichtsregister von Amts wegen in einigen Fällen ermöglichen, oder z.B. die Durchführung einer Zwangsvollstreckung, fÜr die die Zustellung an der Anschlagtafel des Gerichts erfolgt oder am registrierten Firmensitz erfolglos war u.ä.
DIE INAKTIVE HANDELSGESELLSCHAFT
In Kroatien gibt es nicht die inaktive Handelsgesellschaft. Denn eine Gesellschaft muss bei der Finanzagentur (FINA) regelmäßig die jährliche Bilanz einreichen, auch wenn sie nicht aktiv tätig ist. Nur die Gesellschaften müssen keine jährliche Bilanz einreichen, die seit der Gründung nicht aktiv waren. Solche Unternehmer reichen nur eine Inaktivitätserklärung ein.
Das ist wichtig, denn in Kroatien gibt es von Amts wegen ein Verfahren der Gesellschaftslöschung im Handelsregister. Es ist nämlich festgelegt, dass eine Handelsgesellschaft ohne Vermögen, die 3 Jahre keine jährliche Bilanz eingereicht hat oder sich anderen Vorschriften nicht angepasst hat, von Amts wegen oder auf Antrag des zuständigen Finanzamts aus dem Handelsregister gelöscht wird.
Hier muss man darauf hinweisen, dass das Registergericht von Amts wegen nicht Überprüft, ob die Gesellschaft ein Vermögen besitzt. Auch wird der Bescheid über die Löschungsabsicht nicht an die Adresse der Gesellschaft zugestellt, sondern öffentlich auf der Website des Handelsregisters bekanntgemacht. Daher laufen die Widerspruchsfristen ab der Bekanntmachung auf der Website.
RECHTSNEUIGKEITEN ZUM ZWECK DER INVESTITIONSFÖRDERUNG
Im folgenden Artikel werden einige Neuigkeiten in der Gesetzgebung Kroatiens bekanntgegeben, deren Ziel es ist, ausländische Investitionen in Kroatien zu intensivieren, die Arbeitslosigkeit zu vermindern und das Einzugsverfahren von fälligen Forderungen effizienter zu machen.
STEUERVERGÜNSTIGUNGEN
Die Regierung Kroatiens hat 2012 ein neues Gesetz zur Investitionsanregung und Förderung des Investitionsumfelds herausgebracht, dessen Ziel es auch ist, vermehrt in kroatische juristische Personen zu investieren und mehr Arbeitslose in Kroatien zu beschäftigen. Abhängig von der Investitionshöhe und Zahl der neueröffneten Arbeitsplätze, werden verschiedene Körperschaftssteuer-erleichterungen bewilligt.
Die Förderungsmaßnahmen für Investitionen in Kroatien beziehen sich auf Investitionsprojekte fÜr:
Herstellungs- und VerarbeitungstätigkeitenEntwicklungs-Innovationstätigkeiten,Tätigkeiten der Geschäftsunterstützung undDienstleistungen von großem Mehrwert
Die Förderungsmaßnahmen können von den in Kroatien registrierten Unternehmern genutzt werden, die in eine längerfristige Vermögensanlage investieren mit einem Minimalbetrag von:
50.000€ und der Schaffung von mindestens 3 neuen Arbeitsplätzen für Mikrounternehmer150.000€ und der Schaffung von mindestens 5 neuen Arbeitsplätzen für kleine, mittlere und große Unternehmer
Der Mindestzeitraum für die Beibehaltung der Investition und Erhaltung der neueröffneten Arbeitsplätze ist 5 Jahre für große Unternehmer, und 3 Jahre fÜr kleine und mittlere Unternehmer, aber er kann nicht kürzer sein als der Zeitraum in dem die Förderungsmaßnahmen genutzt werden.
Gemäß dem genannten Gesetz werden die Unternehmer auf folgende Weise klassifiziert:
Kategorie der UnternehmerAnzahl der BeschäftigtenJährliches Einkommen oderGesamtaktivaGroße≥ 250> 50 Millionen €> 43 Millionen €Mittlere< 250≤ 50 Millionen €≤ 43 Millionen €Kleine< 50≤ 10 Millionen €≤ 10 Millionen €Mikro< 10≤ 2 Millionen €≤ 2 Millionen €
FÜr Investitionen der Mikrounternehmer in Höhe von mindestens 50.000 Euro wird dem Träger von Förderungsmaßnahmen der vorgeschriebene Körperschaftssteuersatz (von 20 %) um 50 % herabgesetzt und zwar im Zeitraum von 5 Jahren ab Investitionsbeginn, aber unter der Bedingung, mindestens drei neue Arbeitsplätze in Zusammenhang mit dem Investitionsprojekt binnen einem Jahr nach Investitionsanfang zu schaffen. Im Falle dieses Mikrounternehmers wird also innerhalb von höchstens 5 Jahren ab Investitionsanfang eine Körperschaftssteuerermäßigung von 20% auf 10% bewilligt.
Nach demselben Prinzip wird für Investitionen in Höhe von 1 Million Euro die Ermäßigung des Körperschaftssteuersatzes auf 10 % bewilligt und zwar im Zeitraum von 10 Jahren unter der Bedingung, dass mindestens fÜnf neue Arbeitsplätze in Zusammenhang mit der Investition geschaffen werden.
DarÜber hinaus wird bei Investitionen in Höhe von 1 bis 3 Millionen Euro die Ermäßigung des Körperschaftssteuersatzes auf 5 % bewilligt, und zwar binnen 10 Jahren unter der Bedingung, dass mindestens zehn neue Arbeitsplätze in Zusammenhang mit der Investition geschaffen werden.
Schließlich wird der Körperschaftssteuersatz für Investitionen in Höhe von 3 Millionen Euro um 100 % binnen 10 Jahren unter der Bedingung herabgesetzt, dass mindestens fünfzehn neue Arbeitsplätze geschaffen werden. In diesem Fall würde ein Unternehmer also gar keine Körperschaftssteuer binnen 10 Jahren ab Investitionsanfang zahlen.
Einem Antragsteller kann für die Nutzung der Fördermittel auch ohne Schaffung neuer Arbeitsplätze eine Steuervergünstigung bewilligt werden, wenn er im Betrieb eine Modernisierung des technologischen Prozesses durchführt.
Es gibt allerdings eine obere Grenze bis zu der alle steuerlichen und anderen Förderungen bewilligt werden. Das maximale Ausmaß an Förderungen für große Unternehmer beträgt 50% der berechtigten Investitionskosten (10% + 40% nach einer sogenannten Karte der regionalen Förderungen), und fÜr mittlere, kleine und Mikrounternehmer 60% der berechtigten Investitionskosten (20% + 40% nach der Karte der regionalen Förderungen).
Die Projekte werden bei dem Ministerium fÜr Unternehmertum angemeldet das bewertet, ob es sich um ein fÜr die Förderung geeignetes Projekt handelt. Nach Bewilligung vom Ministerium fÜr Unternehmertum und einer Zustimmung des Finanzministeriums Über die Feststellung berechtigter Investitionskosten, kann man mit der Investition selbst beginnen. Wenn der Wert dieser Investition beispielsweise 1 Million € betragen würde, kann die Maximalhöhe der gesamten Steuerförderungen dann nicht höher als 60% sein (40% fü die Region + 20% fÜr den Kleinunternehmer- wenn er als solcher im Ministerium klassifiziert wird). In Bezug auf den Investitionswert würde dieser Unternehmer eine Körperschaftssteuer von 10%, statt der gewöhnlichen 20% zahlen, und zwar bis dieser Förderungsbetrag 60% von der Investition erreicht bzw. in diesem Fall 600.000 €. Danach zahlt man eine Körperschaftssteuer von 20%.
FÖRDERUNGSMAßNAHMEN FÜR DIE KAPITALKOSTEN DES INVESTITIONSPROJEKTS
Ein rückerstattungsfreies Fördergeld kann für die Kapitalinvestitionsprojekte mit dem Wert von Über 5 Million EUR bewilligt werden, unter der Bedingung, mindestens 50 neue Arbeitsplätze binnen 3 Jahren nach Investitionsanfang zu schaffen.
Das rückerstattungsfreie Fördergeld beträgt 10% der berechtigten Investitionskosten bis zu einem Maximalbetrag von 500.000 EUR, wenn im Bezirk (Zupanija) die regionale Arbeitslosenrate 10-20% ist, bzw. 20% der berechtigten Investitionskosten bis zu einem Maximalbetrag von 1 Million EUR, wenn im Bezirk (Zupanija) die regionale Arbeitslosenrate größer als 20% ist.
Die Kapitalkosten, für die das rückerstattungsfreie Fördergeld bewilligt wird, sind:
Kosten für den Bau einer neuen Fabrik, Industrieanlage oder eines gastwirtschaftlichen oder touristischen ObjektsKosten für den Kauf neuer Maschinen bzw. Betriebsausstattung
Ein Investitionsanteil in Maschinen bzw. der Betriebsausstattung muss mindestens 40% vom Gesamtwert der Investition betragen, neben einer zusätzlichen Bedingung, dass mindestens 50% von den gekauften Maschinen eine hochtechnologische Ausstattung darstellen.
FÖRDERGELDER FÜR BERECHTIGTE KOSTEN NEUER ARBEITSPLÄTZE
Einem Träger von Förderungsmaßnahmen, der die Schaffung neuer Arbeitsplätze in Županijen mit einer Arbeitslosenrate von 10% sicherstellt, werden fÜr das vergangene Jahr rückerstattungsfreie Fördergelder für berechtigte Kosten bei der Schaffung neuer Arbeitsplätze bewilligt, die mit Investitionen in Höhe von bis zu 10% der berechtigten Kosten für die Schaffung neuer Arbeitsplätze verbunden sind, und höchstens ein Betrag von 3.000 Euro (Gegenwert in Kuna) für jeden neu geschaffenen Arbeitsplatz.
ähnlich werden in Županijen mit einer Arbeitslosenrate von 10-20 % rÜckerstattungsfreie Fördergelder bis höchstens 6.000 Euro je neugeschaffenem Arbeitsplatz bewilligt, während in Županijen mit einer Arbeitslosenrate von mehr als 20% rÜckerstattungsfreie Fördergelder von bis zu 9.000 Euro je neugeschaffenem Arbeitsplatz bewilligt werden.
FÖRDERUNGEN FÜR BERECHTIGTE KOSTEN DER FORTBILDUNG
Die rückerstattungsfreien Fördergelder können für die Deckung von 80% der Kosten der Arbeiterfortbildung auf neuen Arbeitsplätzen genutzt werden, wenn diese Arbeitsplätze mit dem Investitionsprojekt verbunden sind. Zu diesen Kosten gehören z.B. Kosten fÜr einen Ausbilder, Reisekosten des Ausbilders und der Personen, die sich fortbilden, Abschreibungskosten für Einrichtung und Ausstattung u.ä.
Die Förderung für berechtigte Fortbildungskosten soll folgende Maximalgrenzen nicht Überschreiten:
Besondere FortbildungAllgemeine FortbildungGroße Unternehmerbis 25%bis 60%Mittlere Unternehmerbis 35%bis 70%Kleine Unternehmerbis 45%bis 80%
SICHERHEIT DER GESCHÄFTSTÄTIGKEIT IN KROATIEN- EINTREIBEN UND SICHERUNG VON FORDERUNGEN
ZWANGSVOLLSTRECKUNG AUFGRUND EINER GLAUBHAFTEN URKUNDE
Ein öffentlicher Notar, der gemäß dem Sitz/ Wohnort des Schuldners zuständig ist, erläßt den Zwangsvollstreckungsbescheid aufgrund einer sogenannten glaubhaften Urkunde. Eine solche glaubhafte Urkunde ist eine Rechnung, Zinsabrechnung, Geschäftsbuchauszug, Wechselbrief, Scheck, beglaubigte Privaturkunde.
Der Zwangsvollstreckungsbescheid wird dem Schuldner zugestellt und er kann binnen 8 Tagen einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Wenn der Widerspruch nicht eingelegt wird, wird der Zwangsvollstreckungsbescheid rechtskräftig und man kann unmittelbar das Eintreiben der Forderung veranlassen. Die Zwangsvollstreckung in Geldmitteln bzw. die Pfändung erfolgt durch die Finanzagentur (FINA) auf allen Konten und Spareinlagen in Kroatien.
Falls ein Widerspruch gegen den Zwangsvollstreckungsbescheid eingelegt wird, folgt ein Gerichtsverfahren wegen Geltendmachung von Forderungen.
DIREKTE EINZIEHUNG DER FORDERUNG
Seit 2012 übernimmt die Finanzagentur (FINA) die Zwangsvollstreckung in die Konten des Schuldners. Da sie wesentlich wirkungsvoller Geldmittel konfisziert als das Gericht, ist jetzt die FINA für die Durchführung der Zwangsvollstreckungsbescheide zuständig.
Sobald die FINA einen Blankoschuldschein, einen Zwangsvollstreckungsbescheid oder eine vollstreckbare Urkunde (also auch ein rechtkräftiges Urteil) erhält, führt sie sofort eine Pfändung aller Konten und Spareinlagen des Schuldners in allen Banken in Kroatien durch und zwar aufgrund der persönlichen Identifikationsnummer. Die Rechtmittel, die der Schuldner einlegt, verhindern nicht die Durchführung der Zwangsvollstreckung.
Falls sich auf den Konten des Schuldners nicht genug Geldmittel zur Befriedigung aller Forderungen befinden, wird die FINA die VerfügungÜber die Geldmittel auf Konten und Festgeldguthaben bis zur Höhe der Schuld verbieten.
DER BLANKOSCHULDSCHEIN ALS MITTEL DES SCHNELLEN UND SICHEREN EINTREIBENS VON FORDERUNGEN
Außer der Zwangsvollstreckung aufgrund eines, seitens des Gerichts oder Notars, ausgestellten Zwangsvollstreckungsbescheids, ist für Unternehmer ein Blankoschuldschein ein interessantes Sicherungsmittel für ihre Forderungen. Denn wenn ein Geschäftspartner seiner Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt, kann man aufgrund einer sogenannten glaubhaften Urkunde (z.B. Rechnung) ein Zwangsvollstreckungsverfahren einleiten. Aber obgleich die Forderung legitim ist, nutzen viele Schuldner die Möglichkeit, innerhalb von 8 Tagen gegen einen solchen Zwangsvollstreckungsbescheid Widerspruch einzulegen, wodurch ein oft langwieriges Einzugsverfahren eingeleitet wird.
Das Benützen eines Blankoschuldscheins in der geschäftlichen Zusammenarbeit ermöglicht einem Unternehmer, sich das Geld von allen Konten und Spareinlagen des Schuldners in allen Banken in Kroatien zu holen, ohne vorher irgendeinen Gerichtsprozess zu führen. Die Beurkundungskosten eines Blankoschuldscheins sind ca. 100 Euro und ermöglichen einem Unternehmer einen Betrag von bis zu 135.000 EUR einzutreiben, sobald er den fälligen Schuldschein bei der FINA präsentiert. Rechtsmittel, die der Schuldner einlegt, verhindern in diesem Fall nicht die Durchführung der Zwangsvollstreckung
Wichtig ist, dass der Blankoschuldschein in einer strikten Form abgefasst sein muss, um als Zwangsvollstreckungsbescheid zu gelten.
Durch das neue Zwangsvollstreckungsgesetz wird auch die Zwangsvollstreckung aufgrund einer europäischen Vollstreckungsanordnung geregelt. Eine vollstreckbare Urkunde, die in einem anderen Mitgliedsstaat der Europäischen Union als europäische Vollstreckungsanordnung bestätigt ist, wird in Kroatien unter denselben Bedingungen wie eine einheimische vollstreckbare Urkunde vollstreckt. Also, ohne vorläufiges Anerkennungsverfahren und Zulassung ihrer vollstreckbarkeit.
FIDUZIARISCHES- UND PFANDRECHT (HYPOTHEK) ALS SICHERUNGSMITTEL
Die Fiduziarität ist, wie auch eine Hypothek, eines der Sicherungsmittel für die Bezahlung, durch das ein Gläubiger, falls der Schuldner seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, dessen Vermögen einziehen kann, um seine Forderung zu begleichen. Der hauptsächliche Unterschied zwischen einer Hypothek und der Fiduziarität ist der, dass bei einer Hypothek ein Schuldner das Eigentum an seinem Besitz behält, während bei der Fiduziarität das Eigentumsrecht sofort auf den Gläubiger übertragen wird. Das Treuhandverhältnis kommt durch einen Vertragsabschluss zustande durch den, um bestimmte Forderungen des Gläubigers abzusichern, auf ihn das Eigentum an einer Sache oder ein Recht des Schuldners übertragen wird. Der Schuldner überträgt sein Eigentum an der Sache auf den Gläubiger, und zwar so, dass dieser es ihm zurückerstattet, sobald der Schuldner seine Schuld bezahlt.
Die genannte Vereinbarung kann vor Gericht oder beim Notar in einer Beurkundungsform geschlossen werden. Man kann Geldforderungen und bargeldlose Forderungen absichern, sowie zukünftige Forderungen. Wenn der Gegenstand einer solchen Vereinbarung eine im Grundbuch eingetragene Immobilie ist, wird der Gläubiger im Grundbuch als ein sogenannter vorheriger Eigentümer eingetragen, mit der Anmerkung, dass er zwecks der Sicherung der Forderung eingetragen ist.
Nach Abschluss dieser Vereinbarung und Eigentumsübertragung auf den Gläubiger kann der Schuldner die Sache weiter benutzen. So kann er dieselbe Sache ohne Zustimmung des Gläubigers z.B. mit einer Grundschuld belasten. Wenn es aber zum Verkauf der Immobilie kommen würde, würde zuerst die Forderung des fiduziarischen Gläubigers beglichen werden und danach erst die Forderung des hypothekarischen Gläubigers.
Falls der Schuldner diese Forderung nach ihrer Fälligkeit nicht erfüllt, ist der Gläubiger berechtigt diese auf ihn übertragene Sache oder dasÜbertragene Recht zu verkaufen. Der Gläubiger kann das auch vor Fälligkeit der Forderung machen und eine solcheÜbertragung des Gläubigers ist gültig, aber er haftet dem Schuldner für den Schaden, den er ihm möglicherweise verursacht hat, und er ist auch strafrechtlich haftbar.
Die Sicherungssache kann nur mit Hilfe eines Notars zu Geld gemacht werden. Hierbei gelten die RegelnÜber den Verkauf bzw. die Verwertung der Sicherungssache wie bei einem Objekt der Zwangsvollstreckung im Zwangsvollstreckungsverfahren. Wenn der Kaufpreis deponiert ist, wird der Notar aufgrund der Versteigerung im Namen des Gläubigers mit dem Käufer einen Kaufvertrag in Form einer notariellen Urkunde machen.
Anstatt die Sicherungssache gleich zu verkaufen, kann der Gläubiger, nach Fälligkeit der Forderung, durch den Notar den Schuldner auffordern, ihn innerhalb von 30 Tagen durch den gleichen Notar zu benachrichtigen, ob er (der Schuldner) verlangt, dass dieÜbertragene Sicherungssache mit Hilfe des Notars verkauft wird. Wenn sich der Schuldner innerhalb von 30 Tagen nicht äußert oder der Verkauf beim Notar nicht erfolgreich ist, wird der Gläubiger der rechtmäßige Eigentümer der Sicherungssache und zwar für den Preis, der dem Betrag der Sicherungsforderung mit Zinsen, Kosten und Steuern entspricht, und damit wird die Forderung des Gläubigers als erfüllt angesehen.
Bei der übertragung der Sicherungssache vom Schuldner auf den Gläubiger, bezahlt der Gläubiger keine Steuern sondern nur Gerichtsgebühren. Aber wenn die fiduziarischÜbereignete Sache verkauft oder der Gläubiger der rechtmäßige Eigentümer dieser Sache wird, dann werden die Steuern (Immobiliensteuer, MwSt…) erhoben und gezahlt wie bei jedem anderen Verkauf einer Immobilie.
PERSÖNLICHE IDENTIFIKATIONSNUMMER (OIB)
Eine persönliche Identifikationsnummer (OIB) ist ein unveränderliches Identifizierungszeichen jedes kroatischen Staatsbürgers und jeder juristischen Person mit Sitz in Kroatien. Es wird seitens des Finanzministeriums- Finanzamts bestimmt und zugeteilt. Die Identifikationsnummer besteht aus 11 zufällig ausgewählten Ziffern und umfasst keinerlei Privatangaben.
Die OIB dient einem besserenÜberblickÜber das gesamte Vermögen der Staatsbürger und juristischen Personen (bewegliche Sachen und Immobilien) als Voraussetzung für eine transparente Wirtschaft.
Hinsichtlich ausländischer Personen dient die OIB zum automatischen Datenaustausch zwischen öffentlichen Behörden und anderen staatlichen und zwischenstaatlichen Institutionen (vor allem Finanzämtern). Falls daher ein ausländischer Staatsbürger in Kroatien eine Gesellschaft gründet oder eine Immobilie kauft, wird das zuständige Finanzamt in seinem Heimatland diese Information sofort haben.
RECHTSASPEKTE DER BESCHÄFTIGUNG
Ein Arbeitsverhältnis kann in Kroatien aufgrund eines unbefristeten oder befristeten Vertrags geschlossen werden. Abschlüsse von befristeten Verträgen sind als eine Ausnahme geplant, wenn es um die Beschäftigung geht, deren Auflösung mit einer angemessenen Frist aus objektiven Gründen vorher festgelegt ist, oder um die Erledigung einer bestimmten Aufgabe oder um ein bestimmtes Ereignis, oder wenn es durch Gesetz oder Tarifvertrag erlaubt ist.
1, Unbefristetes Arbeitsverhältnis
Ein unbefristeter Arbeitsvertrag verpflichtet den Arbeitnehmer und den Arbeitgeber, solange bis einer der Vertragsparteien kündigt. Wenn im Arbeitsvertrag nicht erwähnt wird, ob es sich um einen unbefristeten oder befristeten Vertrag handelt, wird vermutet, dass ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen wurde.
Ein Arbeitsvertrag wird meistens einvernehmlich oder durch Kündigung einer Partei beendet.
Man unterscheidet außerordentliche und ordentliche Kündigungen des Arbeitsvertrags. Ein Arbeitgeber kann den Arbeitsvertrag zu der vorgeschriebenen oder vereinbarten Kündigungsfrist kündigen:
wenn es keinen Bedarf für eine bestimmte Arbeit aus wirtschaftlichen, technischen oder organisatorischen Gründen gibt (betriebsbedingte Kündigung),wenn der Arbeitnehmer wegen charakterlichen Eigenheiten oder Unfähigkeit seine Arbeitspflichten nicht mehr ordentlich erfüllen kann (personalbedingte Kündigung), oderwenn der Arbeitnehmer die Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis verletzt hat (Kündigung bedingt durch verschuldetes Arbeitersverhalten).
Wenn der Arbeitgeber mehr als 20 Arbeitnehmer beschäftigt, muss er im Fall einer betriebsbedingten und personalbedingten Kündigung die Dauer der Beschäftigung, das Alter und die Unterhaltspflichten des Arbeitnehmers berücksichtigen, bzw. versuchen, den Arbeitnehmer mit einer anderen Arbeit zu beschäftigen.
Die außerordentliche Kündigung des Arbeitsvertrags ist nur bei berechtigtem Grund, der besonders schweren Verletzung der Arbeitspflicht oder einer anderen besonderen Tatsache zulässig, weshalb das Fortbestehen des Arbeitsverhältnisses nicht mehr möglich ist. Hier gibt es keine Verpflichtung zur Einhaltung der vereinbarten oder vorgeschriebenen Kündigungsfrist. Die Partei, die den Arbeitsvertrag außerordentlich kündigt, hat ein Recht auf Schadenersatz von der für die Kündigung schuldigen Partei wegen Nichterfüllung der durch ArbeitsvertragÜbernommenen Verpflichtungen.
Bei einer ordentlichen Kündigung beträgt die Kündigungsfrist:
zwei Wochen, wenn der Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber ununterbrochen weniger als ein Jahr im Arbeitsverhältnis verbracht hat.ein Monat, wenn der Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber ununterbrochen ein Jahr im Arbeitsverhältnis verbracht hat,ein Monat und zwei Wochen, wenn der Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber ununterbrochen zwei Jahre im Arbeitsverhältnis verbracht hat,zwei Monate, wenn der Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber ununterbrochen fünf Jahre im Arbeitsverhältnis verbracht hat,zwei Monate und zwei Wochen, wenn der Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber ununterbrochen zehn Jahre im Arbeitsverhältnis verbracht hat,drei Monate, wenn der Arbeitnehmer bei demselben Arbeitgeber ununterbrochen zwanzig Jahre im Arbeitsverhältnis verbracht hat.
2, Befristetes Arbeitsverhältnis
Ein Arbeitgeber kann einen oder mehrere sukzessive befristete Arbeitsverträge abschließen, aufgrund deren ein Arbeitsverhältnis für dieselbe Arbeit für ununterbrochen bis zu drei Jahren eingegangen wird, und länger wegen Stellvertretung eines vorübergehend abwesenden Arbeitnehmers oder wenn es durch Gesetz oder Tarifvertrag zulässig ist. Es ist also möglich einen befristeten Arbeitsvertrag, wenn es dafür einen Grund gibt, für den Zeitraum von mehr als 3 Jahren mit demselben Arbeitnehmer für verschiedene Arbeiten abzuschließen oder mit einer Unterbrechung des Arbeitsverhältnisses von 2 Monaten zwischen den einzelnen dreijährigen Perioden.
3, Probearbeit
Anlässlich einer Arbeitsvertragsschließung, kann auch eine Probearbeit vereinbart werden, egal ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag handelt. Eine Probearbeit kann höchstens 6 Monate dauern. Das Arbeitsverhältnis kann auch vor Ablauf der Probearbeit mit einer Kündigungsfrist von 7 Tagen beendet werden. Nach Beendigung der Probearbeit kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag wegen erfolgloser Probearbeit kündigen.
4, Abfindung
Eine Abfindung kann durch den Arbeitsvertrag zu einem höheren Betrag festgelegt werden, und falls im Vertrag diesbezüglich nichts vereinbart wurde, gelten die Bestimmungen des Arbeitsgesetzes. Nach diesem Gesetz erwirbt der Arbeitnehmer das Recht auf Abfindung nach zwei Jahren ununterbrochener Arbeit für einen Arbeitgeber.
Es soll darauf hingewiesen werden, dass es dabei um solche Fälle geht, wenn das Arbeitsverhältnis durch eine Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beendet wird, bzw. im Fall von betriebsbedingter oder personalbedingter Kündigung. Im Fall von einer durch verschuldetes Verhalten des Arbeitnehmers bedingten Kündigung und einer außerordentlichen Kündigung hat der Arbeitnehmer kein Recht auf Abfindung.
Nach dem Gesetz beträgt die Abfindung ein Drittel des Durchschnittslohns für jedes Arbeitsjahr bei einem Arbeitgeber. Der Durchschnittslohn wird aufgrund des Durchschnitts der drei letzten Monatslöhne errechnet, die der Arbeitnehmer bei dem Arbeitgeber hatte.
5, Rechtsschutz bei den Arbeitsverhältnissen
Bei den Arbeitsverhältnissen gelten kurze Fristen für den Rechtsschutz. z.B. muss ein Arbeitnehmer gegen eine unberechtigte Kündigung eines unbefristeten Arbeitsvertrags den Anspruch auf Rechtsschutz binnen 15 Tagen ab Erhalt der Kündigung erheben. Wenn der Arbeitgeber in einer weiteren Frist von 15 Tagen dem Anspruch des Arbeiters nicht stattgibt, kann der Arbeiter in weiteren 15 Tagen Gerichtsschutz beantragen. Die genannten Fristen sind präklusiv und dienen dazu, die am Arbeitsverhältnis Beteiligten zu einer schnellen Reaktion zu veranlassen.
Ohne Erfüllung der oben genannten Fristen kann man innerhalb von 3 Jahren Geldforderungen aus dem Arbeitsverhältnis stellen (z.B. Lohnauszahlung, Schadenersatz).
ARBEIT UND AUFENTHALT DER AUSLÄNDER IN KROATIEN
Ein Ausländer kann in Kroatien aufgrund der Aufenthalts – und Arbeitsgenehmigung oder aufgrund der Bescheinigung der Arbeitsanmeldung arbeiten.
Die Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung kann aufgrund der Jahresquote und ohne Berücksichtigung der Jahresquote ausgestellt werden.
Die zuständige Polizeidienststelle stellt den vorläufigen Aufenthalt einem Ausländer aus, der sich in Kroatien zum Zweck einer Familienzusammenführung aufhält, zur Schulbildung (Mittelstufe) und dem Studium, für wissenschaftliche Forschung, aus humanitären Gründen, zur Arbeitsaufnahme und Arbeit eines transferierten Arbeiters. Die Genehmigung für den vorläufigen Aufenthalt wird für eine Frist von bis zu 1 Jahr ausgestellt. Den Antrag auf Verlängerung der vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung muss man spätestens 30 Tage vor Fristablauf der gültigen, vorläufigen Aufenthaltsgenehmigung stellen.
Ein Staatsangehöriger eines EWR-Mitgliedsstaats und der Schweiz und die Mitglieder seiner Familie, die das Recht auf Aufenthalt in Kroatien haben, haben im Rahmen der Bestimmungen des VertragsÜber die Arbeitsweise der Europäischen Union die gleichen Rechte wie kroatische Bürger. Ein Staatsangehöriger eines EWR-Mitgliedsstaats und die Mitglieder seiner Familie können in Kroatien ohne Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung arbeiten und Dienstleistungen erbringen.
Allerdings hat die Republik Kroatien für alle Staaten, die kroatischen Arbeitnehmern Begrenzungen und eineÜbergangszeit eingeführt haben, nach dem Reziprozitätsprinzip auch Begrenzungen eingeführt. So können österreichische Staatsbürger ohne eine Arbeitsgenehmigung in Kroatien erst nach 2 Jahren eine Beschäftigung bekommen.
Staatsbürger aus dem Europäischen Wirtschaftsraum, die beabsichtigen, sich in Kroatien bis zu 3 Monaten aufzuhalten, müssen ihren kurzfristigen Aufenthalt bei der zuständigen Polizeidienststelle binnen 8 Tagen ab der Einreise in Kroatien anmelden.
Einen Aufenthalt, der länger als 3 Monate dauert, können sie in einem einfachen Verfahren aufgrund einer Bestätigung über die Aufenthaltsanmeldung regeln. Der Bescheid darüber hat eine Geltungsdauer von 5 Jahren, wonach sie das Recht auf einen ständigen Aufenthalt in Kroatien haben.
KONZESSION FÜR DEN KÜSTENSTREIFEN
Der Küstenstreifen ist ein allgemein genützter Bereich, der für die Republik Kroatien von Interesse ist, der Küstengewässer, territoriales Meer, Meeresgrund und Untergrund sowie einen Teil des Festlands umfasst, der für die Nutzung durch die Allgemeinheit vorgesehen ist.
Der Küstenstreifen untersteht direkt der Verwaltung, Kontrolle und dem Schutz der Republik Kroatien, bzw. den Behörden der Regionalverwaltung. Eine besondere Art der wirtschaftlichen Nutzung ist die Nutzung aufgrund einer Konzession oder Konzessionsbewilligung.
Die Konzession ist ein Recht, das einen Teil des Küstenstreifens teilweise oder vollständig von der Nutzung durch die Allgemeinheit ausschließt und ihn juristischen oder natürlichen Personen, die ein Gewerbe angemeldet haben zur speziellen Verwendung oder wirtschaftlichen Nutzung gibt.
Die Konzession für wirtschaftliche Nutzung des Küstenstreifens ermöglicht es, wirtschaftliche Tätigkeiten mit oder ohne den bestehenden Gebäuden oder anderen Objekten auf dem Küstenstreifen auszuüben . Eine Konzession für die wirtschaftliche Nutzung des Küstenstreifens wird auf Antrag des Benutzers aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung erteilt.
Für diese Konzession, muss die juristische und natürliche Person folgende Bedingungen erfüllen:
dass sie für die für die Konzession erforderlichen wirtschaftlichen Leistungen registriert ist,dass sie über die erforderlichen technischen, fachlichen und organisatorischen Fähigkeiten für die Realisierung der Konzession verfügt,dass sie eine Garantie für die Realisierung der Konzessionspläne und – programme hat,dass bisher alle Pflichten aus früheren Konzessionen erfüllt sind,dass ihr bisher keine Konzession entzogen wurde.
Die Konzession wird für einen Zeitraum von 5 bis 99 Jahren erteilt, je nach Zweck, Umfang und Höhe der notwendigen Investition sowie den gesamten wirtschaftlichen Ergebnissen, die damit erzielt werden. Eine Konzession für die wirtschaftliche Nutzung des Küstenstreifens oder den Bau von Objekten, die für die Gemeinde von Bedeutung sind, vergibt die Behörde der Kommunalverwaltung für einen Zeitraum von höchstens 20 Jahren.
Konzessionen für die wirtschaftliche Nutzung des Küstenstreifens, die den Bau von Objekten beinhalten, die für die Republik Kroatien von Bedeutung sind, vergibt die kroatische Regierung für einen Zeitraum von bis zu 50 Jahren, und das vorhergehende Verfahren dafür wird seitens des Ministeriums durchgeführt.
Konzessionen für den Bau neuer Gebäude, die größere Investitionen erfordern und für die Republik Kroatien von Bedeutung sind, und für deren gesamtwirtschaftlichen Effekt eine Frist von 50 Jahren nicht ausreicht, erteilt die kroatische Regierung mit Zustimmung des kroatischen Parlaments auf einen Zeitraum von bis zu 99 Jahren.
Außer der Konzession gibt es auch eine Konzessionsbewilligung, die die wirtschaftliche Nutzung des Küstenstreifens zusätzlich ermöglicht. Durch eine Konzessionsbewilligung wird auf Antrag einer juristischen oder natürlichen Person, die für die Ausübung eines Gewerbes registriert ist, die Genehmigung zur Ausübung dieser Tätigkeit auf dem Küstenstreifen erteilt, wodurch die Nutzung des Küstenstreifens durch die Allgemeinheit weder ausgeschlossen noch begrenzt wird. Die Konzessionsbewilligung wird befristet auf höchstens 5 Jahre erteilt.
Aufgrund des Jahresplans für die Verwaltung bestimmt die Regierung Kroatiens die Tätigkeiten, für die die Bewilligung erteilt werden kann.
Die Tätigkeiten, für die man bisher eine Konzessionsbewilligung erwerben konnte, umfassen Personenbeförderung, Bootsvermietung, Frachttransport, Säuberung des Meeres, Gastgewerbe und Handel (Stände, Terrassen der Objekte, Kioske u.Ä.), kommerziell-rekreative Tätigkeiten (Aqua Parks, Unterhaltungsprogramme, Vermietung von Sonnenschirmen und Liegestühlen u.Ä.), Segel-, Ruder-, Schwimm- und Tauchunterricht sowie organisierte Tauchausflüge usw.
Die Konzessionsbewilligung wird von der Stadt/Gemeindeverwaltung in den Küstenstädten und Gemeinden erteilt und die Konzessionsgebühr wird auch dort entrichtet.
PRAKTISCHE IDEEN FüR GESCHÄFTSTÄTIGKEIT IN KROATIEN
1, HAFEN RIJEKA
Das Adriatische Meer, als natürliche Fortsetzung des Suez Kanals ist besonders wichtig für den Schiffsverkehr, mit einer Betonung auf Containerverkehr. Eine der drei wichtigsten Handelsrouten auf der Ost-Weststrecke geht durch das Adriatische Meer und zwar die, die Europa mit Nah- Mittel- und Fernost verbindet. Diese Linie ist zugleich die schnellste Schifffahrtslinie nach Fernost, sogar 14 Tage kürzer als die anderen Routen.
Der Hafen Rijeka ist der größte und wichtigste von sieben internationalen Häfen entlang der kroatischen Küste,Über die Engroß- Import und Export möglich ist.
Auf den Hafen Rijeka entfallen 70% des gesamten Schiffsverkehrs Kroatiens. Ein Grund dafür ist seine Lage inmitten aller, durch Kroatien gehenden Straßenverkehrslinien, und in Bezug auf die Bahn ist Rijeka mit der internationalen Hauptbahnlinie verbunden, die durch das kontinentale Kroatien in Richtung Ljubljana, Budapest, Pecs, Belgrad usw. geht.
2012 verzeichnete der Hafen Rijeka einen Verkehr von 6 Millionen Tonnen Fracht. Die derzeitige Kapazität des Hafens Rijeka am Terminal „Brajdica“ beträgt 250.000 TEU jährlich. Bis Ende 2014 ist eine Kapazitätserweiterung des Terminals Brajdica auf 600.000 TEU zu erwarten. Bis Ende 2017 ist die Fertigstellung des Terminals „Zagrebačka obala“ mit einer voraussichtlichen Kapazität von 500.000 TEU jährlich geplant. Damit ist eine Steigerung der jährlichen Kapazität des Hafens aufÜber 1 Million TEU als Resultat eines 70 Millionen Euro schweren Projektes zu erwarten.
Der Hafen Rijeka hat insgesamt sechs Kräne für das Umladen der Fracht, mit einer maximalen zulässigen Tragkraft von168 Tonnen.
Die derzeitige Tiefe im Terminal Brajdica beträgt 11,2 m. Bis Ende 2014 ist eine Vertiefung auf 14 m vorgesehen. Für den neuen Terminal Zagrebacka obala ist bis Ende 2016 eine Tiefe von 18-20 m vorgesehen, was den Hafen Rijeka zum tiefsten Hafen der nördlichen Adria machen wird.
Bis Ende 2020 ist der Bau des zweiten Bahngeleises von Rijeka bis zur ungarischen Grenze vorgesehen, wovon ein Teil schon fertiggestellt ist. In diesem Kontext ist es angebracht zu erwähnen, dass schon jetzt der Containertransport per Bahn von Rijeka bis Budapest um 30% billiger und 14 Stunden kürzer ist als z.B. von Koper bis Budapest. Es ist auch der Bau der neuen Straße D-403 vorgesehen, die vor allem zum Zweck des Frachttransports vom Containerterminal dienen soll.
2, OUTSOURCING VON ARBEITSKRAFT
Außer der günstigen geographischen Lage, verfügt Kroatien auchÜber eine große Anzahl von Arbeitskräften mit Hochschulbildung. Nach letzten Bewertungen haben sogar 20% der erwerbstätigen Bevölkerung von 25 bis 64 Jahren einen Hochschulabschluss..
Kroatien hat zur Zeit mehr als 370.000 Arbeitslose, was 21,1 % der gesamten arbeitsfähigen Bevölkerung ausmacht, wovon ungefähr 25.000 ein Doktorat, einen Magisterabschluss oder ein Ingenieurdiplom haben.
Der Nettodurchschnittslohn in Kroatien beträgt ca. 5.500,00 Kuna (ca. 730 EUR), wobei der Mindestlohn in Kroatien 2.814,00 Kuna (cca 370 EUR) ist. Das Gehalt von Beschäftigten mit Universitätsabschluss in den verschiedenen Fachberufen, wie z.B. Maschinenbau-, Informatik-, Bauingenieur u.Ä. bewegt sich von 4.200 – 10.000 Kuna (550 – 1.300 EUR), entsprechend der Zahlungsfähigkeit des Arbeitgebers und der Berufserfahrung des Arbeitnehmers.
3, INSOLVENZ ALS INVESTITIONSCHANCE
Die Wirtschaftskrise hatte eine bedeutende Auswirkung sowohl auf die Welt- als auch die kroatische Wirtschaft, bei der es zur Zeit 1.639 insolvente Gesellschaften gibt, und sogar 36.000 Gesellschaften, denen wegen Zahlungsunfähigkeit bzw. länger als 60 Tage gesperrten Konten Konkurs droht.
Die Durchführung des Liquidations- oder Konkursverfahrens (Gebühren, Anwalts- und Buchhaltungskosten, die Verpflichtung MwSt und Steuervorauszahlung während einer Liquidation zu leisten, Bewertung des Vermögens usw.) bringt es mit sich, dass viele Unternehmer die Möglichkeit eines Verkaufs oder einer Verschmelzung mit einer anderen Gesellschaft vorziehen, was vielerlei Nutzen bringen kann, z.B. Nutzung der Verluste zur Verminderung der Steuerbemessungsgrundlage, einen nichtbesteuerbaren Vermögenserwerb,Übernahme einer bereits bestehenden Gesellschaft ohne Gründungskosten usw.)
Bei der Erörterung der Möglichkeit, einen Konkurs in Kroatien als Investitionschance auszunützen, muss man berücksichtigen, dass Gesellschaften, die sich in formellem oder materiellem Konkurs befinden,Über bedeutende bauliche, technologische, technische und personelle Ressourcen verfügen. Nach einer angemessenen Bestandsaufnahme und guten Reorganisation der Gesellschaft kann ein potentieller Investor mehrfach profitieren.
Die Hauptgründe dafür, in den Kauf eines Objekts im Konkursverfahren zu investieren, kann man folgendermaßen zusammenfassen:
ein im Konkursverfahren gekauftes Vermögen (auf einer Versteigerung oder aufgrund direkter Vereinbarung) ist gewöhnlich ein unbelastetes Vermögen, ohne Lasten Dritten gegenüberder Investor- übernehmer entscheidet, ob er das ganze oder nur einen Teil des Vermögens kaufen will (Immobilien mit oder ohne Fabrikationsanlagen, Produktionsmittel, das gesamte Gesellschaftsvermögen…)der Preis für das Vermögen ist im Konkursverfahren gewöhnlich niedriger und attraktiverin der Regel entscheidet der Käufer, ob und wie viele der bisherigen Arbeiter er übernimmt
Der Vorteil, eine Gesellschaft im Konkursverfahren zu übernehmen, verglichen mit der Möglichkeit, sie in einem Verfahren vor dem Konkurs zu übernehmen, ist die Vermeidung aller eventueller Regressansprüche der Gläubiger, Arbeiter und des Staats gegenüber dem übernehmer.
Für die übernahme der Gesellschaft im formellen Konkurs ist es nötig sichÜber den Konkursplan und das Schuldnervermögen beim Konkursverwalter und anderen Subjekten zu informieren. Hingegen wenn ein potenzieller Investor die Gesellschaft im materiellen Konkurs übernehmen will, (die gesetzlichen Vorraussetzungen für die Konkurseröffnung sind zwar gegeben, der Konkurs aber noch nicht eröffnet), muss er das Konkursverfahren einleiten.
Die Einleitung des Konkursverfahrens bei interessanten Wirtschaftssubjekten ist möglich z.B. durch den Kauf von Forderungen der Gläubiger zu einem bedeutend niedrigeren Preis. Eine weitere Möglichkeit ist der Ankauf von Bankforderungen, die mit Hypotheken oder Pfandrechten abgesichert sind und die Einleitung des Zwangsvollstreckungsverfahrens außerhalb des Konkursverfahrens. Im Rahmen dieses Zwangsvollstreckungsverfahrens tritt der Gläubiger-übernehmer als Käufer des Vermögens auf, in der Regel einer Immobilie mit Produktionszubehör zu einem Preis, der im Zwangsvollstreckungsverfahren nur die Hälfte des geschätzten Wertes beträgt.
Ein solcher Kauf im Konkurs- oder Zwangsvollstreckungsverfahren ist für unternehmungsfreudige ausländische Investoren sehr verlockend und hat schließlich eine gesündere und profitablere Wirtschaft zur Folge, von der alle Subjekte (Staat, Investoren, Arbeiter) einen Nutzen haben.
4, GRüNDERZENTREN IN RIJEKA
In Rijeka gibt es zwei Gründerzentren- als Geschäftsraumkomplexe, die bestehenden Unternehmern und Anfängern angeboten werden.
Gründerzentrum Torpedo
Das Hauptziel des Gründerzentrums Torpedo ist, den bestehenden Unternehmern und Anfängern im Produktions- und Dienstleistungsbereich während der Anfangsentwicklung zu helfen, und dass sie mit der regionalen Entwicklungsagentur PORIN an Projekten, die für die Stadt Rijeka und die Primorsko-goranska Zupanija von Interesse sind, zusammenarbeiten können.
Die Geschäfts- bzw. Kanzleiräume können den natürlichen und juristischen Personen zugeteilt werden, wenn ihre Tätigkeiten Marketing, Projektierung, Design, Consulting, Multimediadienstleistungen usw. umfassen. Das Gründerzentrum verfügt über eine Konferenzhalle und Besprechungshalle.
Die Geschäftsräume werden zur Nutzung für einen Zeitraum von 4 Jahren vergeben. Die Höhe der Miete wird auf folgende Weise bestimmt:
die ersten 4 Monate sind für neugegründete Gesellschaften mietfreidie Höhe der Miete für das erste Jahr beträgt 3 €/m2jedes weitere Jahr steigt der Preis auf 4 €/m2 bzw. 5 €/m2 und 7 €/m2auf die Pacht werden noch die Unterhaltungskosten abgerechnet
Gründerzentrum Rujevica
Das Hauptziel des Gründerzentrums Rujevica ist, besteheden Unternehmern, die zum ersten Mal mit einer Produktion anfangen und Anfängern im Bereich der Produktion und Dienstleistung zu helfen.
Die Geschäfts- und Betriebsräume können natürlichen und juristischen Personen zur Verfügung gestellt werden, deren Tätigkeiten im Einklang mit den Richtlinien für die Entwicklung der Stadt Rijeka und der Županija sind und keinen schädlichen Einfluss auf die Umwelt haben.
Die Geschäftsräume werden zur Nutzung für einen Zeitraum von 5 Jahren vergeben. Die Höhe der Miete wird auf folgende Weise bestimmt:
das erste Jahr ist mietfreidie Höhe der Miete im zweiten Jahr beträgt 1,38 €/m2jedes weitere Jahr steigert sich die Miete auf 1,73 €/m2 , bzw. 2,20 €/m2 und 2,70 €/m2auf die Pacht werden noch die Unterhaltungskosten abgerechnet
5, UNGENUTZTES POTENTIAL DES HALAL TOURISMUS IN KROATIEN
Touristen islamischen Glaubens bescheeren dem Welttourismus jährlich ein Einkommen von ca. 130 Milliarden Dollar. Der Halal-Tourismus hat 2011, laut Angaben der Welttourismusorganisation, 12% des gesamten Welteinkommens im Tourismus erzielt.
Halal ist heute ein weltweit bekannter Faktor, der unter anderem zu einer besseren Positionierung Kroatiens und seines Tourismus auf den Märkten beitragen kann, die ein großes Potential haben.
In Kroatien gibt es nur sieben Hotels mit Halalzertifikat, und es gibt Bedarf für zumindest noch zehn solcher Objekte. Beispielsweise hat im Umkreis von Split (Dalmatien) kein einziges touristisches Objekt das Halal Zertifikat. Die Kroatische Wirtschaftskammer betont in letzter Zeite die Bedeutung der Entwicklung des Halal Tourismus, mit dem Ziel, dass Kroatien als ein “Halal-friendly” Reiseziel angesehen wird.
6, IMMOBILIEN IN KROATIEN – ERWERB, VERÄUSSERUNG, VERMIETUNG
Erwerb
Es ist schon bekannt, dass natürliche und juristische Personen aus der EU aufgrund eines Rechtsgeschäfts (Vertrags) Immobilien in Kroatien frei erwerben können, ohne Zustimmung des Justizministeriums, wie es früher war. Einzige Bedingung ist, dass es sich um Immobilien in zur Bebauung vorgesehenen Gebieten handelt, also fertige Gebäude und Bauland.
Da dies die einzige Bedingung ist, ist es nötig, dass ein Ausländer anlässlich der Eintragung in das Grundbuch einen Nachweis einreicht, dass sich der Erwerbsgegenstand innerhalb des zur Bebauung vorgesehenen Gebiets befindet. Das heisst, man muss zuvor eine BescheinigungÜber den Grundbuchstand vom zuständigen Amt einholen.
Was das Agrarland in Kroatien betrifft, können es EU Staatsbürger aufgrund eines Rechtsgeschäfts nach Ablauf von 7 Jahren seit dem Beitritt Kroatiens in die EU erwerben. Derzeit ist ein Moratorium für den freien Verkauf des Agrarlands in Kraft, wobei es für den Erwerb durch Erbschaft keinerlei Hindernisse gibt.
Der Steueraspekt bei einem Immobilienerwerb ist folgender:
Mehrwertsteuer (PDV) – zahlt man, wenn der Veräußerer eines neugebauten Gebäudes ein Unternehmer im MwSt System ist, der anlässlich des Kaufs der Immobilie das Recht genutzt hat, die Vorsteuer abzuschreiben. Als Neubauimmobilie gelten jene, die nach dem 01. Januar 1998 gebaut,Übergeben oder bezahlt wurden.Einkommensteuer aus Vermögen aufgrund der Veräußerung einer Immobilie – zahlt man, wenn die Immobilie binnen 3 Jahren seit ihrem Kauf veräußert wirdEinkommensteuer aus Gewerbe und dem Gewerbe gleichgestellter Tätigkeiten aufgrund der Veräußerung einer Immobilie – Versteuerung bei Verkauf, Tausch und andererÜbertragung von mehr als 3 Immobilien derselben Art binnen 5 Jahren
Energieausweis
Mit dem Eintritt Kroatiens in die EU wurde dem Immobilienmarkt noch eine Verpflichtung auferlegt. Denn seit dem 01.07.2013 müssen öffentliche Gebäude und jene, die in den Rechtsverkehr kommen, einen Energieausweis haben. Denn ab 01.07. muss jedes Gebäude, das gebaut, vermietet, verkauft, oder verpachtet wird, den Energieausweis haben.
Vorerst gilt die EU Direktive in Bezug auf den Energieausweis ab 01.07. aber nur für den Verkauf von Häusern, Wohnungen, Büros etc., hingegen für Vermietung, Verpachtung, und Leasing solcher Immobilien gibt es eine Fristverlängerung für den Energieausweis bis zum 01. Januar 2016.
Der Energieausweis ist nicht für die Eintragung des Eigentums im Grundbuch vorgeschrieben, aber einem potentiellen Käufer muss Einsicht in diesen Energieausweis gegeben werden.
Vermietung
Wenn von Vermietung einer Immobilie die Rede ist, sollte man erwähnen, dass seit dem Beitritt Kroatiens zur EU es allen Staatsbürgern der EU möglich ist, Gäste in ihrem Haushalt zu beherbergen bzw. Appartements zu vermieten. Natürliche Personen die ein Haus oder eine Wohnung in Kroatien besitzen, können also jetzt bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen und die Bewilligung für die Beherbergung von Gästen einholen.
Bei der Vermietung von höchstens 20 Betten bzw. 10 Unterkunftseinheiten am Campingplatz, zahlt man jährlich eine Einkommensteuerpauschale im Betrag von max. 300,00 Kuna pro Bett und 350,00 Kuna pro Unterkunftseinheit am Campingplatz und abhängig vom Koeffizienten des Gebiets, wo dieser Dienst geleistet wird (im Betrag von 0,50 bis 1,00).