Präambel

Durch diese Auftragserteilung wird Gapwork Solutions Team UG nachfolgend als Auftragnehmer bezeichnet, als Dienstleister  tätig. Mit der Unterzeichnung dieses Auftrages erteilt der Kunde, nachfolgend Auftraggeber genannt, dem Auftragnehmer den Auftrag, die Firmengründung durch Rechtanwälte, Notare oder durch Partnergesellschaften vorzunehmen.

§ 1 Gründungsgebühren

Mit Auftragserteilung an den Auftragnehmer werden 100% der Gebühren für den erteilten Auftrag fällig.

§ 2 Bezahlung

Die in § 1 benanten Gebühren werden als Vorkasse erhoben. Diese können im bar Überweissung, Bankkarte, Stripe, Pay Pal bezahlt werden.

§ 3 Folgegebühren

Aus diesem Vertrag entstehen Folgegebühren, die jährlich fällig werden und durch den Auftraggeber beglichen
werden müssen.

§ 4 Konsequenzen aus nicht gezahlten Folgegebühren

Die Nichtzahlung der Folgegebühren kann die z.B. Limited Company geschlossen werden bzw. deren
Geschäftsführer muss bei Nichtabgabe der notwendigen Meldung mit einer Geldstrafe rechnen.

§ 5 Meldepflichten des Auftraggebers bei Gründungen von Limited und Schweizer Unternehmen

Der Auftraggeber ist verpflichtet, jegliche für diesen Vertrag relevante Änderungen in Bezug auf sein
Unternehmen dem Auftragnehmer unverzüglich mitzuteilen.

Dies betrifft insbesondere:
•jegliche Adressänderungen
•Änderungen der Kontaktdaten (Ansprechpartner, Telefon- und Faxnummern, e-mail-Adresse)

Zusätzliche Aufmerksamkeit bei Englischen Limited

Sollte trotz aller Sorgfalt die Rechnung über die Jahresgebühren nach Ablauf von 12 Monaten nach Gründung
nicht beim den Gründungsagent nicht eingehen, so ist dieser verpflichtet, dies dem Auftragnehmer mitzuteilen,
um erhebliche Nachteile für sich zu vermeiden.

§ 6 Leistungsumfang des Auftragnehmers

Die Dienstleistungen des Auftragnehmers beziehen sich ausschließlich auf die Gründung der gewünschten
Unternehmen in verschiedene Ländern wie auf unsere Webseite sowie auf die im Einzelfall extra zu vereinbarenden
Serviceleistungen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag äußerst sorgfältig auszuführen,
insbesondere die schnellstmögliche Übermittlung der ordnungsgemäßen Papiere bzw. Dokumente.
Die Eintragung und Registrierung erfolgt nach Regelungen in Deutschland nach deutschen Recht und
Regelungen ,in der Schweiz nach schweizerischen Recht und Regelungen sowie in England nach des
Companies Act 2006 ,sowie den weiteren gesetzlichen Regelungen. Jegliche Information, Hinweise und
Ratschläge des Auftragnehmers beruhen auf der Auslegung des deutschen, schweizerischen und englischen
Rechts und der Rechtsprechungen, welchen nach bestem Wissen und Gewissen erfolgen.

§ 7 Haftungsausschluss

Jegliche Haftung für die rechtlichen und wirtschaftlichen Gestaltungen, die mit der Gründung der jeweiligen
Gesellschaft verbunden sind, wie z.B. Geschäftserfolg, Gewinnerwartung etc. wird ausdrücklich nicht
übernommen. Ferner übernimmt der Auftragnehmer ausdrücklich keinerlei Haftung für möglich Folgen aus
Hinweisen oder Informationen, weder in rechtlicher noch in sonstiger Weise.

Ebenso ist die Haftung des Auftragnehmers für möglicherweise entstehende Kosten, Verbindlichkeiten oder
Verluste, die dem Auftraggeber im Zusammenhang mit der Eintragung, Etablierung oder dem Erwerb einer
Firma oder jeglicher juristischer Person entstehen können, ausgeschlossen.

§ 8 Sonstiges

Sollte der Vertrag aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, nicht eingehalten oder zurückgezogen
werden, bzw. die Dokumente nicht angenommen werden, so werden evtl. geleistete Anzahlungen zur
Begleichung des bis dahin entstandenen Aufwandes angerechnet. Eine Rückerstattung erfolgt nicht.

Die Kenntnisnahme der vorstehenden Regelungen wird durch die unten stehende Unterschrift des Auftragnehmers ausdrücklich bestätigt.